Waffenführerschein 
gem. § 5 (2) 2. WaffenV 
+ psychologisches Gutachten
        Eine Voranmeldung ist erforderlich!
Dein Weg zur Waffenbesitzkarte in Österreich!
Für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte auf Deiner zuständigen Heimatbezirkshauptmannschaft, benötigst du einen Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen.
Diesen Nachweis erlangst Du mit der Absolvierung des so genannten Waffenführerscheins.
Die Ausbildung in unserem Waffengeschäft Hanz, Bahnhofstraße 8, 4481 Asten, umfasst neben der theoretischen und praktischen Schießausbildung auch die erforderliche psychologische Begutachtung vorab.
Ein besonderes Augenmerk in der Ausbildung liegt auf den Themenbereichen Waffengesetz, Waffenkunde und Sicherheit.
Die psychologische Begutachtung wird am Kurstag in unseren Schulungsräumen vor Ort durchgeführt. Wir arbeiten dabei eng mit einer der renommiertesten psychologischen Praxen in Oberösterreich zusammen.
Die Kosten betragen 70,- Euro, einschließlich Leihwaffe und Munition bei der Waffenführerschein-Erstausstellung und 50,- Euro bei der Waffenführerscheinverlängerung.
Die Kosten für das psychologische Gutachten für den Erwerb einer WBK oder eines Waffenpasses betragen 283,20 Euro.
Der Waffenführerschein ist ein Nachweis für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen und wird von Personen benötigt, die berufsbedingt diesen Nachweis nicht automatisch erbringen können. Jäger, Polizisten, Militärpolizisten, Berufssoldaten sowie Justizwachebeamte bringen diesen Nachweis durch die Ausübung ihres Berufes bereits mit und sind daher von der Absolvierung befreit.
Die Verlängerung Ihres Waffenführerscheins ist täglich während unserer Öffnungszeiten nach telefonischer Voranmeldung möglich!
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich!
KOSTEN?
283,20€ Gutachten
Geld in Bar mitnehmen
DAUER?
WANN?
Samstag ab 12:00 Uhr
WO?
Bahnhofstraße 8
4481 Asten
Anmeldeprozedere für den Waffenführerschein gem. § 5 (2) 2. WaffenV + psychologisches Gutachten
1. Antragstellung bei der zuständigen Waffenbehörde
Der Teilnehmer übermittelt seinen Antrag auf Erteilung der Waffenbesitzkarte per E-Mail an die zuständige Bezirkshauptmannschaft / Waffenbehörde
Im Antrag sind folgende Informationen anzugeben:  
Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort)
Gewünschtes Teilnahmedatum der Begutachtung (lt. unserem Onlinekalender)
Name des begutachtenden Psychologen
Mag. Dr. Franziska Hartl  
Sachverständige gem. § 2 Abs. 1 WaffG-DVO  
[email protected]  
+43-(0)664-75088933  
Tauglichkeits- oder Untauglichkeitsbescheinigung der Stellungskommission
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Antragstellung per E-Mail und der Teilnahme am gewünschten Termin eine Bearbeitungszeit von etwa 3 bis 4 Wochen eingeplant werden sollte.  
Wichtige Hinweise zur Rückmeldung und Ergebnisbewertung  
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis Ihrer Tauglichkeitsprüfung ausschließlich von der Bezirkshauptmannschaft / Waffenbehörde an die Sachverständige gem. § 2 Abs. 1 WaffG-DVO übermittelt wird.
Sie selbst erhalten keine direkte Rückmeldung seitens der BH bzw. Waffenbehörde.
Nach Eingang der Mitteilung durch die BH erfolgt die weitere Vorgehensweise wie folgt:  
• Tauglich:  
Ihre Teilnahme an der Waffenführerschulung ist möglich.  
• Untauglich (körperlich):  
Ihre Teilnahme an der Waffenführerschulung ist möglich.  
• Untauglich (psychisch):  
Ihre Teilnahme an der Waffenführerschulung ist möglich.
Jedoch kann hier eine erweiterte Begutachtung (Phase 2) gemäß 1. WaffV erforderlich sein.   
Sollte dies der Fall sein, werden Sie rechtzeitig vor dem Termin von Frau Mag.   
Dr. Franziska Hartl telefonisch oder per E-Mail verständigt.   
Diese Begutachtung kann nicht im Kombitermin mit dem Waffenführerschein abgehalten werden.